1. Geltungsbereich
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit DATA REVERSE, ein Service der Bindig Media GmbH, vertreten durch den GF Jan Bindig, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig (im Folgenden „Werkunternehmer“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Werkunternehmer.
2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Bestellers
Bei allen Aufträgen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande.
Analysestufe: Durch telefonische Bestätigung oder den Versand/die Abgabe der zu analysierenden, defekten Datenträger, bestätigt der Besteller den Auftrag zur Analyse einer bevorstehenden Datenrettung. Die Kosten betragen dafür im Standardfall 69,00 € pro Datenträger. Der Preis versteht sich für Verbraucher brutto. Für Unternehmer rein netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Analysekosten im Expressfall sowie bei Sonderdatenträger werden individuell vereinbart.
Recoverystufe: Nach Abschluss der Analyse wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag mit Angabe eines Festpreises für die Datenrettung per E-Mail zugesendet. Der Besteller hat 10 Tage Zeit das Angebot anzunehmen.
Entscheidet sich der Kunde, das Angebot nicht anzunehmen, übersendet der Werkunternehmer den entsprechenden defekten Datenträger an den Kunden zurück. Die Versandkosten betragen für Verbraucher 10,00 € brutto. Für Unternehmer betragen die Versandkosten 10,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung in der Recoverystufe versteht sich erfolgsbasiert. Der Werklohn wird nur fällig, wenn der Werkunternehmer mindestens 95% aller Datenträgersektoren wiederherstellen konnte bzw. wenn im Fall von logischen Beschädigungen 95% aller wiederherstellbaren Daten gerettet wurden. Zustand und Funktionsfähigkeit des Datenträgers sowie Anzahl und Lesbarkeit der geretteten Daten sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages. Gleiches gilt für die Funktionsfähigkeit von Datenbanken und Programmen. Datenrettung ist eine Notfallmaßnahme, die zur Wiederherstellung von Daten dient, die dann durch den Kunden oder zuständigen IT-Administrator entsprechend dem Verwendungszweck integriert werden müssen. Es erfolgt keine Restauration und Installation von Datenbanken oder Programmen. Das ist technisch im Zuge einer Datenrettung nicht möglich.
IT-Forensische Analyse: Eine IT-Forensische Analyse erfolgt nach den vereinbarten Zielen und Konditionen. Die Auslieferung von Protokollen und Berichten erfolgt analog dem Datenwiederherstellungsauftrag nach Ausgleich des Rechnungsbetrages. Das Werk ist nicht erfolgsabhängig. Es bildet den Aufwand und die durchgeführten Tätigkeiten zur Ermittlung digitaler Spuren und Indizien ab.
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.
3. Umfang der Werkdienstleistung, Lieferfristen, Versand
Die Wiederherstellung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Dem Werkunternehmer sind angemessene Lieferfristen einzuräumen. Als Verbraucher bitten wir Sie herzlich, die ausgelieferte Ware schnellstmöglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese sowohl dem Spediteur als auch dem Verkäufer mitzuteilen. Ihre Gewährleistungsansprüche werden hiervon natürlich nicht berührt. Soweit Sie Verbraucher sind, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, bzw. des zufälligen Unterganges erst mit Zustellung der Ware an Sie über. Sofern Sie kein Verbraucher sind, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr. Der Werkunternehmer behält sich vor, Datenträger zur Diagnose und Wiederherstellung innerhalb von eigenen und Partner-Unternehmensstandorten innerhalb der EU frei zu disponieren. Die Datenschutzanforderungen werden hierbei vollständig erfüllt.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Bestellers
Der Besteller hat den Werkunternehmer rechtzeitig und unaufgefordert über alle Besonderheiten seines Datenträgers zu unterrichten. Der Besteller hat darüber hinaus alle erforderlichen Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, die zur Vertragserfüllung oder Rücksendung benötigt werden. Sollte der Besteller die Rücksendung von defekten und ausgebauten Teilen wünschen, so hat er das, vor Auftragsbeginn anzuzeigen. Andernfalls fallen diese Teile in das Eigentum des Werkunternehmers und werden von diesem entsorgt.
Sollte der Besteller mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug kommen, so werden ab dem 7. Tag Lagergebühren von 2,38 € brutto je angefangenen Tag und je gelagerten Datenträger erhoben.
5. Garantie und Gewährleistung
Der Werkunternehmer übernimmt keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften.
6. Haftung
Der Werkunternehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Der Werkunternehmer trifft durch geeignete Anti Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Werkunternehmers auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
7. Verschwiegenheitserklärung
Der Werkunternehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.
8. Erfüllungsgehilfen
Der Werkunternehmer ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser AGB gelten sinngemäß.
9. Abnahme und Vergütung
Der Besteller ist verpflichtet, das Werk spätestens 5 Werktage nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde. Nach der Fertigstellung von Datenrettungsaufträgen ist vor Übergabe der Daten die vollständige Zahlung fällig. Dies kann per Überweisung, Sofortüberweisung, Bar-Zahlung oder nach Absprache mit Paypal (zzgl. 2% Gebühren) erfolgen. Eine Prüfung der Daten ist vorab in unseren Räumen in Leipzig/ Hamburg möglich.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Beginn der Widerrufsbelehrung:
Haustürgeschäfte i. S. d. § 312 BGB führt der Werkunternehmer grundsätzlich nicht durch. Sollte hiervon abgewichen werden, wird der Besteller grundsätzlich gesondert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen belehrt. Gemäß der gesetzlichen Reglung steht dem Besteller kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Die zu erbringende Werkdienstleistung ist ein nicht vorgefertigtes Werk, das eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Der Vertragstext wird nach Abschluss des Geschäftes vom Werkunternehmer nicht gespeichert. Bitte heben Sie deshalb Ihre Unterlagen gut auf.
11. Allgemeine Bestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen jeder Unternehmenssitz des Werkdienstleisters. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Leipzig.
Diese AGB wurden von Rechtsanwalt Christoph Becker erstellt.